Von Ihro Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung. Demnach von Zeit zu Zeit bemercket worden, daß die Malversationes, so mit Königl. Höltzung getrieben worden ... Signatum Stralsund, den 5. Julii 1748
Verordnung, unerlaubten Holzverkauf betreffend
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Stralsund
1748
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