Von Ihro Königl. Maytt. zu Schweden, [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung. Demnach von Zeit zu Zeit bemercket worden, daß die Malversationes, so mit Königl. Höltzung getrieben worden ... Signatum Stralsund, den 5. Julii 1748

Verordnung, unerlaubten Holzverkauf betreffend

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Friedrich I. (BerichterstatterIn), Löwen, A. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stralsund 1748
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!