Ueber Anweisung von Forderungen welche auf mehrere Immobilien mit ungetheilter Summe eingetragen sind, auf den Erlös aus diesen Immobilien, weiter zu gänzlicher Befriedigung aller Hypotheker nicht hinreicht Eine Kontroverse aud der bayerischen Prioritäts-Ordnung vom 1. Juny 1822 mit einem Vorwort von Freyherrn v. Leonrod
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Ansbach
1829
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