Schuldige Pflicht eines Physici gegen seine ihm anvertrauete Patienten wie er selbige in der Diæt und Verhalten, solcher Gestalt unterrichtet und warnet, daß sie nicht durch ungegründete und mehr schädliche als nützliche Selbst- oder verbotene Pfuschers-Curen sich ums Leben und Gesundheit bringen, sondern asich vielmehr also verhalten, damit ein vernünfftiger Medicus einen leichten und richtigen Weg zu glücklicher Cur bey ihnen finde
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Gotha
Mevius
1744
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