Beitrag zur Lehre von dem Consens der Agnaten zur Veräusserung eines Lehns, insbesondere nach sächsischem Recht, erläutert durch Darstellung und Begutachtung eines Rechtsfalles in Sachen der Gebrüder Freiherrn von Gleichen gen. Ruswurm, Kläger und Appellanten, gegen den Großherzogl. Sachsen-Weimar'schen Kammer-Fiscus, Beklagten und Appellanten, Vindication der lehnbaren Rittergüter Tanneroda, Cottendorf und Saufeld betr.
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1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Darmstadt
Leske
1853
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