Das Letzte Wort zu Behauptung des Rechts der Herzoglich-Mecklenburgischen Auseinandersetzungs-Convention vom 3ten August 1748. Wodurch die Zweifel, welche die Mecklenburgische Ritterschaft neulich in einer zwoten Schrift unter dem Nahmen ausführlicher Betrachtungen über eine sogenannte Gemeinschafts-Verfassung dreyer Crayse etc. der Herzoglichen Ausführung obigen Rechts entgegen gesetzt hat, gründlich erlediget, mithin die Herzoglichen Befugnisse in Ansehung der auseinandergesetzten Land-Täge, Contributionen, und Gerichte, schließlich bestätiget werden. Mit Urkunden und Beylagen von Num. I. biß 124. nebst einem vollständigen Register
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Schwerin
s.n.
1751
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