Neu-Vermehrtes Dorff- und Land-Recht, Das ist: Vollkom[m]ener Unterricht, Von Denen Dörffern, derer Land-Leute Stande, Unterscheid, Landereyen, Dorff-Fluhren, Unpflichten, insonderheit denen Herren-Diensten, deren Erwerbung und Verlust, der Dienst-Freyheit, von dem Weyde-Recht, und der Koppel-Weyde [et]c. Aus denen allgemeinen Käyserl. Sächsischen ... Rechten und Gewohnheiten, verfasset, und der berühmtesten ICtorum Schrifften extrahiret ; Jetzo an vielen Orten verbessert, aufs neue übersehen und mit folgenden Zusatz augiret, Als I. Einer Vorrede ... II. XVI. Resolutionibus, darinnen von Mühlen ... gehandelt wird ; III. Eine Information für einem Gerichts-Verwalter auf dem Lande Und nöthigem Register

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Deneken, Johannes (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Leipzig, Zelle Hoffmann 1712
Ausgabe:Dritte Edition
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