§ 41 a Arbeitsförderungsgesetz e. Unters. spezieller Förderungsmassnahmen von schwervermittelbaren Arbeitslosen durch d. Bundesanst. für Arbeit im Rahmen d. Massnahmen zur berufl. Weiterbildung am Beispiel d. Industrie- u. Handelskammer Dortmund
Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 1987
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Bochum
Studienverl. Brockmeyer
1987
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