Die kirchenrechtliche Interpretation der Grundprinzipien der christlichen Anthropologie als Voraussetzung für die eheprozessrechtliche Beurteilung der psychischen Ehekonsensunfähigkeit eine kanonistische Studie unter besonderer Berücksichtigung der päpstlichen Allokutionen und der Judikatur der Römischen Rota
Zugl.: Salzburg, Univ., Habil.-Schr., 1999
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien
Lang
c 1999
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Schriftenreihe: | Adnotationes in ius canonicum
15 |
Schlagworte: |
Catholic Church
> Katholische Kirche
> Marriage
> Religious aspects
> Marriage (Canon law)
> Impediments to marriage (Canon law)
> Divorce suits (Canon law)
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Zusammenfassung: | Zugl.: Salzburg, Univ., Habil.-Schr., 1999 Die vorliegende Schrift behandelt die psychische Eheführungsunfähigkeit und ihre eheprozessrechtliche Beurteilung unter besonderer Berücksichtigung der päpstlichen Verlautbarungen und der Judikatur der Römischen Rota. Die Schrift behandelt, nach einem Überblick über die wichtigsten Schulen der Psychiatrie und Psychologie und deren Menschenbild, das dem Kirchenrecht zugrunde liegende christliche Menschenbild, die Diskussion in der Rechtswissenschaft seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil um den Inhalt der Begriffe 'consortium totius vitae', 'intima communitas vitae et amoris' und die Wesenselemente der christlichen Ehe gemäß CIC/1983, die Anwendung der allgemeinen Grundsätze für die Einbeziehung der Humanwissenschaften durch das kanonische Recht gemäß den Aussagen des Lehramts und der Rechtsprechung der Römischen Rota, Anwendung der Grundlagen auf can. 1095 CIC/1983. Abschließend wird das Rollenverständnis der am Eheprozess beteiligten Personen untersucht und zu den erarbeiteten Grundlagen in Beziehung gesetzt |
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Beschreibung: | LXXV, 393 S 21 cm |
ISBN: | 3631345208 3-631-34520-8 |