Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten, in Verbindung den dasselbe ergänzenden, abändernden und erläuternden Gesetzen, Königlichen Verordnungen und Justiz-Ministerial-Rescripten. Unter Benutzung der Acten und mit Genehmigung eines Hohen Ministerii Zweiter Theil, Vierter Band = Sechster Band enthaltend Theil II. Tit. 13-17

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Weitere Verfasser: Mannkopff, Adolph Julius (BerichterstatterIn), Nauck, Carl Friedrich Wilhelm (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin Nauck 1838
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Titel Jahr Band
Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten, in Verbindung den dasselbe ergänzenden, abändernden und erläuternden Gesetzen, Königlichen Verordnungen und Justiz-Ministerial-Rescripten. Unter Benutzung der Acten und mit Genehmigung eines Hohen Ministerii Zweiter Theil, Vierter Band = Sechster Band enthaltend Theil II. Tit. 13-17 1838 Th. 2, Bd. 4 = Bd. 6
Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten, in Verbindung den dasselbe ergänzenden, abändernden und erläuternden Gesetzen, Königlichen Verordnungen und Justiz-Ministerial-Rescripten. Unter Benutzung der Acten und mit Genehmigung eines Hohen Ministerii Zweiter Theil 2, Zweiter Band = Vierter Band enthaltend Theil II. Tit. 8 und 9 1838 Th. 2, Bd. 2 = Bd. 4
Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten, in Verbindung den dasselbe ergänzenden, abändernden und erläuternden Gesetzen, Königlichen Verordnungen und Justiz-Ministerial-Rescripten. Unter Benutzung der Acten und mit Genehmigung eines Hohen Ministerii Zweiter Theil 2, Dritter Band = Fünfter Band enthaltend Theil II. Tit. 10-12 1838 Th. 2, Bd. 3 = Bd. 5
Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten, in Verbindung den dasselbe ergänzenden, abändernden und erläuternden Gesetzen, Königlichen Verordnungen und Justiz-Ministerial-Rescripten. Unter Benutzung der Acten und mit Genehmigung eines Hohen Ministerii Zweiter Theil 2, Fünfter Band = Siebenter Band enthaltend Theil II. Tit. 10-12 1838 Th. 2, Bd. 5 = Bd. 7
Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten, in Verbindung den dasselbe ergänzenden, abändernden und erläuternden Gesetzen, Königlichen Verordnungen und Justiz-Ministerial-Rescripten. Unter Benutzung der Acten und mit Genehmigung eines Hohen Ministerii Erster Theil 1, Zweiter Band = Zweiter Band enthaltend Theil I. Tit. 12-23 1837 Th. 1, Bd. 2 = Bd. 2
Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten, in Verbindung den dasselbe ergänzenden, abändernden und erläuternden Gesetzen, Königlichen Verordnungen und Justiz-Ministerial-Rescripten. Unter Benutzung der Acten und mit Genehmigung eines Hohen Ministerii Erster Theil, Erster Band = Erster Band enthaltend Theil I. Tit. 1-11 1837 Th. 1, Bd. 1 = Bd. 1
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