Ist das eigene Geständniß eines Delinquenten, zu seiner Hinrichtung, nach der carolinischen peinlichen Halsgerichtsordnung, und nach unsern Statuten, durchaus erforderlich? Bey Gelegenheit der Sache der berüchtigten Mannsmörderin, Wächtlern, zu beantworten versucht, und mit einer kurzen Darstellung derselben begleitet von V. F. Hofmann, hiesigem Advocato und Notario
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Weitere Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Hamburg
Michaelsen
1788
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Keine Ergebnisse!