Edict, Daß wer gestohlene Ammunitions-Stücke kauffet/ Sowohl als der Dieb selbst Mit dem Strang Am Leben gestraffet werden soll Sub dato Berlin, den 10. Februar. 1730
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
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Alten Stettin
Gedruckt bey Johann Friedrich Spiegeln, Königl. Preußis. Pommers. Regierungs-Buchdrucker
den 10. Februar. 1730
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