Gerichtlicher Proceß, Das ist ein Kurtzer Außzug und anzaigung etlicher Gemeynen geschriebenen Weltlichen unnd Geistlichen Rechten, wie dieselbigen jetztwehrender Zeit, auff alle und jede rechtliche Articul allegiert und angezogen werden ...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Perneder, Andreas, 1500 - 1543 Imp. Caes. Justiniani institutiones
1. Verfasser: Perneder, Andreas (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1614
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