Die Hoheit des Teutschen Reichs-Adels wordurch derselbe zu Chur- und Fürstlichen Dignitäten erhoben wird, das ist: Vollständige Probe der Ahnen unverfäschter Adelicher Familien, ohne welche keiner auf Ertz- Dhomb- hoher Orden- und Ritter-Stiffter gelangen kan oder angenommen wird ... Th. 3

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hattstein, Damian Hartard von (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Hildburghausen Hanisch 1754
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