Demnach Se. Königl. Maj. in Preussen ... von Dero Königlichen Commercien-Collegio mißfällig vernommen; daß, ob wol, in Dero allergnädigsten Instruction, als auch in der neu confirmirten Wett- und Lieger-Ordnung nachdrücklich versehen, daß alle Commercien-Sachen, ohne Zeit-Verlust, auf das allerschleunigste, & sine Strepitu figurâque Judicii ventiliret und entschieden werden sollen ... Gegeben Königsberg den 30. Novembr. Anno 1718
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Sprache: | ger |
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Königsberg?
Verlag nicht ermittelbar
1718
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