GbR und GmbH-Gesellschafterliste im Lichte des MoPeG

Seit Inkrafttreten des MoPeG kann eine GbR, die einen GmbH-Gesellschaftsanteil hält, nur noch dann neu in die GmbH-Gesellschafterliste eingetreagen werden, wenn sie zuvor im Gesellschaftsregister registriert wurde. Vor diesem Hintergrund werden Folgefragen aufgegriffen, etwa die Verbesserung des Ver...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gesellschaftsrecht zwischen Wissenschaft und Notarpraxis
1. Verfasser: Reymann, Christoph (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2023
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