GbR und GmbH-Gesellschafterliste im Lichte des MoPeG
Seit Inkrafttreten des MoPeG kann eine GbR, die einen GmbH-Gesellschaftsanteil hält, nur noch dann neu in die GmbH-Gesellschafterliste eingetreagen werden, wenn sie zuvor im Gesellschaftsregister registriert wurde. Vor diesem Hintergrund werden Folgefragen aufgegriffen, etwa die Verbesserung des Ver...
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Veröffentlicht in: | Gesellschaftsrecht zwischen Wissenschaft und Notarpraxis |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2023
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