Rechtsschutz bei innergemeindlichen Angelegenheiten, Urteil vom 20.03.1990 - 6 TG 3074/89

Leitsatz: Maßnahmen der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften, die wie die Wahl zum Mitglied eines Organs einer Jüdischen Gemeinde innergemeindliche Angelegenheiten betreffen und sich weder auf vom Staat verliehene Befugnisse gründen noch unmittelbare Rechtswir...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Hessen Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1996
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Maßnahmen der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften, die wie die Wahl zum Mitglied eines Organs einer Jüdischen Gemeinde innergemeindliche Angelegenheiten betreffen und sich weder auf vom Staat verliehene Befugnisse gründen noch unmittelbare Rechtswirkungen im staatlichen Zuständigkeitsbereich entfalten, unterliegen auch dann keiner Überprüfung durch staatliche Gerichte, wenn Rechtsschutz innerhalb der Religionsgemeinschaften nicht zu erlangen ist.
ISSN:0340-8760