Strafrechtlicher Eingriff bei internem Konflikt einer Religionsgemeinschaft, Urteil vom 14.12.1999 - 38178/99
Leitsatz: Konflikte innerhalb einer Religionsgemeinschaft, die ohne Auswirkungen auf deren Status nach weltlichem Recht sind, können in einem demokratischen Gemeinwesen nur aus zwingendem gesellschaftlichen Anlass ("pressing social need") Gegenstand staatlicher Maßnahmen sein (hier vernein...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2007
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Zusammenfassung: | Leitsatz: Konflikte innerhalb einer Religionsgemeinschaft, die ohne Auswirkungen auf deren Status nach weltlichem Recht sind, können in einem demokratischen Gemeinwesen nur aus zwingendem gesellschaftlichen Anlass ("pressing social need") Gegenstand staatlicher Maßnahmen sein (hier verneint für strafrechtliche Sanktionen gegen Mufti wegen Amtsanmaßung). |
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ISSN: | 0340-8760 |