Strafrechtlicher Eingriff bei internem Konflikt einer Religionsgemeinschaft, Urteil vom 14.12.1999 - 38178/99

Leitsatz: Konflikte innerhalb einer Religionsgemeinschaft, die ohne Auswirkungen auf deren Status nach weltlichem Recht sind, können in einem demokratischen Gemeinwesen nur aus zwingendem gesellschaftlichen Anlass ("pressing social need") Gegenstand staatlicher Maßnahmen sein (hier vernein...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2007
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Konflikte innerhalb einer Religionsgemeinschaft, die ohne Auswirkungen auf deren Status nach weltlichem Recht sind, können in einem demokratischen Gemeinwesen nur aus zwingendem gesellschaftlichen Anlass ("pressing social need") Gegenstand staatlicher Maßnahmen sein (hier verneint für strafrechtliche Sanktionen gegen Mufti wegen Amtsanmaßung).
ISSN:0340-8760