Abgabe empfängnisverhütender Präparate durch Apotheker, Beschluss vom 02.10.2001 - 49853/99
Leitsatz: Die durch Art. 9 Abs. 1 EMRK gewährleistete Freiheit religiöser Praxis (practice) umfasst nicht jedwede Verhaltensweise, die durch Religion oder Weltanschauung motiviert oder inspiriert ist (hier: Weigerung eines Apothekers, empfängnisverhütende Präparate abzugeben).
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2007
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Zusammenfassung: | Leitsatz: Die durch Art. 9 Abs. 1 EMRK gewährleistete Freiheit religiöser Praxis (practice) umfasst nicht jedwede Verhaltensweise, die durch Religion oder Weltanschauung motiviert oder inspiriert ist (hier: Weigerung eines Apothekers, empfängnisverhütende Präparate abzugeben). |
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ISSN: | 0340-8760 |