Abgabe empfängnisverhütender Präparate durch Apotheker, Beschluss vom 02.10.2001 - 49853/99

Leitsatz: Die durch Art. 9 Abs. 1 EMRK gewährleistete Freiheit religiöser Praxis (practice) umfasst nicht jedwede Verhaltensweise, die durch Religion oder Weltanschauung motiviert oder inspiriert ist (hier: Weigerung eines Apothekers, empfängnisverhütende Präparate abzugeben).

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2007
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die durch Art. 9 Abs. 1 EMRK gewährleistete Freiheit religiöser Praxis (practice) umfasst nicht jedwede Verhaltensweise, die durch Religion oder Weltanschauung motiviert oder inspiriert ist (hier: Weigerung eines Apothekers, empfängnisverhütende Präparate abzugeben).
ISSN:0340-8760