Prozesskostenhilfe für Kirchenstiftung, Beschluss vom 13.10.1989 - 4 W 63/89
Leitsatz: Die katholische Kirche in ihrer Gesamtheit oder eine ihrer sonstigen institutionalisierten eigenständigen Untergliederungen sind im Rechtsstreit einer Kirchenstiftung gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Manöverschäden nicht als wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
---|---|
Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1994
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Leitsatz: Die katholische Kirche in ihrer Gesamtheit oder eine ihrer sonstigen institutionalisierten eigenständigen Untergliederungen sind im Rechtsstreit einer Kirchenstiftung gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Manöverschäden nicht als wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 ZPO anzusehen. |
---|---|
ISSN: | 0340-8760 |