Prozesskostenhilfe für Kirchenstiftung, Beschluss vom 13.10.1989 - 4 W 63/89

Leitsatz: Die katholische Kirche in ihrer Gesamtheit oder eine ihrer sonstigen institutionalisierten eigenständigen Untergliederungen sind im Rechtsstreit einer Kirchenstiftung gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Manöverschäden nicht als wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr....

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Bayern Oberlandesgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1994
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die katholische Kirche in ihrer Gesamtheit oder eine ihrer sonstigen institutionalisierten eigenständigen Untergliederungen sind im Rechtsstreit einer Kirchenstiftung gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Manöverschäden nicht als wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 ZPO anzusehen.
ISSN:0340-8760