Verschweigen einer religiösen Zweitehe in Pakistan bei Einbürgerung in Deutschland, Urteil vom 18.05.1998 - 12 UE 1542/98

Zur Rücknahme einer Einbürgerung wegen unrichtiger Angaben über Familienverhältnisse. Es bleibt offen, ob die Eingehung einer religiösen Ehe im Ausland durch einen bereits mit einer Deutschen verheirateten Ausländer von diesem im Einbürgerungsverfahren auch ohne ausdrückliche Befragung anzugeben ist...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Hessen Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2002
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zur Rücknahme einer Einbürgerung wegen unrichtiger Angaben über Familienverhältnisse. Es bleibt offen, ob die Eingehung einer religiösen Ehe im Ausland durch einen bereits mit einer Deutschen verheirateten Ausländer von diesem im Einbürgerungsverfahren auch ohne ausdrückliche Befragung anzugeben ist und dessen Einbürgerung entgegensteht
ISSN:0340-8760