Verdienstausfallschaden eines Klosterbruders, Urteil vom 03.12.1987 - 5 U 299/86
Die Tätigkeit eines Ordensmitgliedes innerhalb der Klostergemeinschaft ist nicht messbar auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtet; ihre Beeinträchtigung kann daher nicht Gegenstand eines Anspruchs auf Ersatz von Verdienstausfallschaden sein
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1992
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