Verdienstausfallschaden eines Klosterbruders, Urteil vom 03.12.1987 - 5 U 299/86

Die Tätigkeit eines Ordensmitgliedes innerhalb der Klostergemeinschaft ist nicht messbar auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtet; ihre Beeinträchtigung kann daher nicht Gegenstand eines Anspruchs auf Ersatz von Verdienstausfallschaden sein

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Niedersachsen Oberlandesgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1992
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Tätigkeit eines Ordensmitgliedes innerhalb der Klostergemeinschaft ist nicht messbar auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtet; ihre Beeinträchtigung kann daher nicht Gegenstand eines Anspruchs auf Ersatz von Verdienstausfallschaden sein
ISSN:0340-8760