Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Demnach man in Erfahrung gebracht/ was massen bey verschiedenen Einwohnern dieses Königl. Hertzogthums/ so wohl in den Städten als auf dem Lande ... daß sie ihr abgestorbenes und im Schlachten unrein befundenes Vieh/ durch ihre eigene Leute vergraben/ verschleppen/ ins Wasser/ oder den Hunden zu fressen hinwerffen lassen/ wodurch denen Scharff-Richtern ...nicht allein ihre Gebühr ... ihnen abgehen ... Signatum Stettin den 26. Junii 1702.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Karl XII. (BerichterstatterIn), Mellin, Jürgen von (VerfasserIn), Müller von der Lühne, C. L. (MitwirkendeR), Schwalgh, C. v. (MitwirkendeR), Klinckow, Martin (MitwirkendeR), Jäger, Bernhard Christoph (MitwirkendeR), Schwallenberg, B. (MitwirkendeR), Lagerström, Magnus (MitwirkendeR), Lillieström, C. (MitwirkendeR)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stettin? Verlag nicht ermittelbar 1702
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Beschreibung:Titel ist der Textanfang
Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
I und J in der Informationsquelle als identische Type
Vermutlich in Stettin erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift
Beschreibung:1 Bogen
circa 31 x 39 cm; Satzspiegel: 25 x 32,5 cm