Von Sr. Königl. Majestät zu Schweden [et]c. [et]c. [et]c. zum Pommerschen Staat verordnete General-Statthalter und Regierung Thun kund hiemit: ... auf die Hebung des auch in dieser Provinz noch herrschenden Vorurtheils, daß das Abledern des crepirten Viehes eine Schande und Ehrlosigkeit mit sich führe, nach Möglichkeit Bedacht zu nehmen ... Stralsund, den 5ten Februar 1806.
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Stralsund?
Verlag nicht ermittelbar
1806
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