Schuldige Freundschaffts-Pflicht, Welche Bey dem schmertzlichen Ableben Der weyland Hoch-Edelgebohrnen, Hoch-Ehr-und Tugendsamen Frauen Eleonoren Susannen Andräin, gebohrnen Weysin, Des Hoch-Edelgebohrnen, Besten und Rechts-Hochgelahrten Herrn Ernst Anthon Andreä, Berühmten JCti und Hoch-Fürstl. Sächs. Coburg-Saalfeldischen wohlbestallten Hof- und Regierungs-Advocati, wie auch E. Hochlöbl. Voigtländischen Ritterschafft betrauten Consulentens zu Hof, Im Leben liebgewesenen Frau Ehe-Liebsten, Als Dieselbe den 20. Dec. 1728. nach Gottes Willen selig verschieden, Und den 23. darauf beygesetzet wurde, Aus ergebenen Gemüthe abstatten, und dadurch seine, wegen naher Anverwandschafft schuldige Condolence bezeugen wolte
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Weitere Verfasser: | , , |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Schleitz
gedruckt bey Johann Christoph Weichbergern
1728
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Keine Ergebnisse!