Zur regionalen Differenzierung von Wassernutzungsabgaben

Lenkende Wassernutzungsabgaben bezwecken eine knappheitsorientierte Umstrukturierung der Inanspruchnahme von Gewässern. Sie treffen dabei auf ein räumlich differenziertes Bild von Nutzungsansprüchen und Gewässerzuständen. Eine regionale Differenzierung des Knappheitssignals der Abgabe erscheint dahe...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Raumforschung und Raumordnung
1. Verfasser: Gawel, Erik (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Möckel, Stefan (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2011
Schlagworte:
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Beschreibung
Zusammenfassung:Lenkende Wassernutzungsabgaben bezwecken eine knappheitsorientierte Umstrukturierung der Inanspruchnahme von Gewässern. Sie treffen dabei auf ein räumlich differenziertes Bild von Nutzungsansprüchen und Gewässerzuständen. Eine regionale Differenzierung des Knappheitssignals der Abgabe erscheint daher sachgerecht. Auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie mit ihrem regionalen Bewirtschaftungsansatz und der Ausrichtung auf Flussgebietseinheiten bzw. Wasserkörper scheint eine regionale gewässerbezogene Differenzierung von Wassernutzungsabgaben nahezulegen. Dessen ungeachtet werden in Deutschland bisher Wassernutzungsabgaben sowohl in Form der Abwasserabgabe bundesweit einheitlich als auch in Form der Wasserentnahmeentgelte in elf Bundesländern unterschiedlich erhoben, jedoch ohne regionalen Knappheitsbezug. Mit der Föderalismusreform hat der Bund seit 2006 sogar die Kompetenz, Wasserentnahmeentgelte bundesweit einheitlich zu regeln. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag mit den Möglichkeiten und Grenzen regionalisierter Wassernutzungsabgaben in Deutschland. Zunächst wird geprüft, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie mit ihrem kombinierten Ansatz aus Immissions- und Emissionsnormen eine Regionalisierung verlangt bzw. sinnvoll erscheinen lässt. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden die konzeptionellen Elemente und Ausgestaltungsoptionen einer möglichen Regionalisierung. Erörtert werden neben ökologischen, rechtlichen und politischen Aspekten vor allem ökonomische Gesichtspunkte. Als Schlussfolgerung kann festgehalten werden, dass regional differenzierte Wassernutzungsabgaben möglich und begründbar sind. Insbesondere aus Gründen des Küsten- und Meeresschutzes sowie der Unterliegerproblematik sollte aber eine Abwasserabgabe weiterhin emissionsorientiert bundeseinheitliche Standards setzen, während bei den mengenbezogenen Entnahmeentgelten regionale (wasserkörperbezogene) Differenzierungen innerhalb einer bundesrechtlich kodifizierten Abgabe zu empfehlen sind.
Beschreibung:Zsfassung in engl. Sprache
ISSN:0034-0111