Ist der Härteausgleich nach § 89 BVG lediglich eine staatliche Gnadenzuwendung aus besonderem Anlaß oder stellt er einen notwendigen Ausgleich für gesetzgeberische Unvollkommenheiten dar?
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Veröffentlicht in: | Das Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1977
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