Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Werbevorschriften des KMG seit Inkrafttreten des Kapitalmarktgesetzes (KMG) war die begriffliche Abgrenzung zwischen Werbung und öffentlichem Angebot, an welches sich die Prospektpflicht knüpft, durch Unschärfen gekennzeichnet, welche zu kontroversieller Diskussion Anlass gaben. Eine für die Praxis bedeutsame Frage stellt sich auch hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs: Sind Werbemaßnahmen für Wertpapiere und Veranlagungen nach Abschluss eines öffentlichen Angebots von den verwaltungsstrafrechtlich sanktionierten Werbevorschriften des KMG erfasst? Der folgende Beitrag zeigt, dass aus dem Charakter des KMG als Regelwerk für den Primärmarkt auch zeitliche Beschränkungen für die dort statuierten Anforderungen an Werbemaßnahmen abzuleiten sind

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Gesellschafter
1. Verfasser: Oppitz, Martin (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2008
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