Die Aufzeichnung und Übertragung von Hauptversammlungen das traditionelle Verständnis einer Hauptversammlung (im folgenden: HV) als ausschließlich geschlossene Veranstaltung ist aufgrund jüngerer rechtlicher Entwicklungen als überholt anzusehen. Der österreichische und der deutsche Gesetzgeber drängen auf die barrierefreie Übertragung von Hauptversammlungen. Sowohl das Ziel, eine HV an jede Person - ob Aktionär oder nicht - übertragen zu lassen, als auch die gewünschte Möglichkeit, die Mehrheit über möglicherweise beeinträchtigte Persönlichkeitsrechte abstimmen zu lassen, werfen jedoch zahlreiche Fragen auf, denen der folgende Beitrag nachgeht.
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Veröffentlicht in: | Der Gesellschafter |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2008
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ISSN: | 0250-6440 |
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