Über den unaufhebbaren Gegensatz zwischen Wahrheitsermittlungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) und verfahrensverkürzenden Abreden (§ 257c StPO) im Strafprozess auch: Über mögliche Gründe einer unzulänglichen verfassungsgerichtlichen Argumentation

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Festschrift für Werner Beulke zum 70. Geburtstag
1. Verfasser: Gössel, Karl Heinz (VerfasserIn)
Pages:70
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2015
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