Juristische Ergötzlichkeiten Vom Jungfrauen-Rechte bestehend in Nutz- und Lehr-reichen Gesetzen, Urtheln [1], Exempeln und Begebnüßen, Sonderlich Von getragner Sorgfalt vor die Jungfern bey den Alten; Von Nahmen, Beschreibung und Eintheilungen der Jungfern; Ob Mägde Jungfern seyn; Von Schenckungen der Jungfern unter Lebenden und auf den Todes Fall; öffentlichen und heimlichen Verlöbnüßen der Jungfern, ihren Contractibus und andern negotiis so wohl Gerichtlichen, als außer Gerichtlichen, von der Jungfern letzten Willen, ihren Succession- und Erb-Fällen so wohl aus jedem Testamente, als ohne Testament; Von ihren privat- und publicis delictis, Missethaten und Verbrechen etc. Wie solche ehemahls vom Herrn M. Pfeiffern ... auf den Catheder defendiret, Voritzo aber ... nebst einem Anhange einiger auserlesener Lesenswürdiger Sachen vom [!] Jungfern, aus unterschiednen Autoribus, zur Erleuterung des obigen, in teutscher Sprache an den Tag geleget worden
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Franckfurth, Leipzig
Burgmann
1715
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