Rescript ..., daß es wegen der Universität zu Leipzig Gerichtsbarkeit über die dasigen zir Schriftsäßigkeit qualificirten Doctores, Professores, und andere cives academicos, bey dem Rescripte vom Jahr 1746 bewenden sollen, v. 19. April 1779

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zweyte Fortsetzung des Codicis Augustei, oder anderweit vermehrtes Corpus Juris Saxonici, ... ; Forts. 2, Abth. 1: ... bis zum Jahr 1800. enthalten
1. Verfasser: Friedrich August I. (VerfasserIn)
Pages:2
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1805
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