Befehl ... daß nicht nur die Leipziger Universität in Corpore, sondern auch die Facultät, in Justitz- u. Process-Sachen vor dem Ober-Hof-Gerichte zu stehen, verbunden seyen sollen, den 26. Febr. Anno 1716

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Codex Augusteus oder neuvermehrtes Corpus Juris Saxonici ; 1
1. Verfasser: August II. (VerfasserIn)
Pages:1
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1724
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