Extract Rescripti an das Ober-Consistorium d. d. Dreßden am 23. Martii a. 1714

Betr.: Jus canonicum in 1 Jahr zu absolvieren. Kein Professor soll, außer in Krankheitsfällen, zu Hause lesen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Codex Augusteus oder neuvermehrtes Corpus Juris Saxonici ; 1
Pages:1
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1724
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Titel Jahr Verfasser
Befehl, wie viel Vieh vor die Communität zu Leipzig Accis-frey passiren solle, den 10. Julii, Anno 1683 1724 Johann Georg III.
Mandat, daß alle Buchdrucker, so wohl auf Universitäten, als auch andern Orten nichts ohne Censur drucken, ingleichen den rechten Autorn und Ort auf den Titul setzen sollen, samt der dieserwegen zu leistenden Eydes-Notul, den 24. April, Anno 1717 1724
Fundation der Universität Leipzig, v. Anno 1409 : [Stiftungsurkunde d. Markgrafen Friedrich u. Wilhelm v. Meißen] 1724
Befehl ... das Geträyde betr., so ... zum Unterhalt armer Studenten gewiedmet, den 16. April Anno 1594 1724
Rescript ... dem Pauliner-Collegio besser vorzustehen ... den 11. Jul. Anno 1616 1724 Johann Georg I.
Rescript ... daß Actu studentes zu Leipzig, wenn sie an einem andern Orte verbrochen, nach Leipzig zur Verhör u. Bestraffung ausgelieffert werden sollen, den 22. Aug. 1590 1724 Christian I.
Befehl ... daß nicht nur die Leipziger Universität in Corpore, sondern auch die Facultät, in Justitz- u. Process-Sachen vor dem Ober-Hof-Gerichte zu stehen, verbunden seyen sollen, den 26. Febr. Anno 1716 1724 August II.
Extract Rescript ... daß zwischen Professoribus keine Injurien-Processe zu gestatten seyn, Mens. Mart. Anno 1703 1724 August II.
Befehl ... daß einen von der Universität Leipzig relegierten Studenten der Praetext, daß er Kriegs-Dienste genommen, wird die Relegation nicht schützen solle, den 24. Jan. A. 1677 : 11. Dec. A. 1678 1724 Johann Georg II.
Rescript ... daß denen Studenten bey der Universität Leipzig in Disciplin-Sachen keine Appellation verstattet werden solle, den 19. Martii, A. 1680 1724 Johann Georg II.
Intimations-Befehl wegen des andern Jubilaei der Univ. Leipzig, den 28. Oct. 1609 1724 Christian II.
Rescript an die Juristen-Facultät zu Leipzig auf geführte Beschwerde des Schöppenstuhls daselbst, die Criminal-Sachen betr., den 26. Junii An 1638 1724 Johann Georg I.
Befehl ... daß alle Obrigkeiten, Aemter und Städte im Leipzig Creise der Medicinischen Facultät zu Leipzig die Cörper der justificirten Ubelthäter auf Verlangen, zur Anatomie liefern sollen, den 6. Julii, an. 1716 1724 August II.
Churf. Sächs. Mandat, daß nichts ohne beyder Universitäten [Leipzig u. Wittenberg] Censur gedruckt, viel weniger anders woher eingeführt werden solle, den 14. Sept. Anno 1562 1724
Rescript ... daß die Universität Leipzig unter aller Evangelischer Reichs-Stände Academien die vornehmste, und daher denen Professoribus ..., den Grandum zu erlangen, nicht unbillig aufzuerlegen sey, den 5. Dec. A. 1627 1724 Johann Georg I.
Extract Rescripti an das Ober-Consistorium d. d. Dreßden am 23. Martii a. 1714 1724
Befehl, worinne denen Studiosis aller Unfug und Tumult bey solennen Promotionibus Doctoral. in Templo Paulino zu Leipzig untersaget wird, den 5. April. Anno 1693 1724 Johann Georg IV.
Patent ... wegen Abschaffung der Unordnung und Excesse bey denen Studenten zu Leipzig, den 26. Julii, Anni 1700 1724 August II.
Ordnung, Wie es in beyden unsern Universitäten zu Leipzig und Wittenberg mit Unsern Stipendiaten in der Lehr, Zucht und anderem gehalten werden soll 1724
Befehl ... daß 2 Juristische Doctores in die Collegiatur der Universität Leipzig sollen eingenommen werden, Donnerstag nach Galli, Anno 1504 1724 Georg
Alle Artikel auflisten