Mandat, daß alle Buchdrucker, so wohl auf Universitäten, als auch andern Orten nichts ohne Censur drucken, ingleichen den rechten Autorn und Ort auf den Titul setzen sollen, samt der dieserwegen zu leistenden Eydes-Notul, den 24. April, Anno 1717
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Codex Augusteus oder neuvermehrtes Corpus Juris Saxonici ; 1 |
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Pages: | 1 |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
1724
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