Consilia Criminalia, Das ist, Rechtliche Bedencken vnd Rathschläge, fürnehmer Collegiorum Juridicorum vnd anderer Rechtsgelerten In allerhand Peinlichen Fällen. Was nemlichen zu Ober- und ErbGericht gehörig. Ingleichen Welche Personen Criminaliter anklagen können oder nicht ...
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Leipzig
Grosse
1629
Goßlar Duncker 1629 |
Schriftenreihe: | Volckmann, Adam Tractatus criminalis.
T. 3 |
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