LXX. Edicta, Constitutiones, Declarationes und Rescripta, welche theils vor Edirung bemeldter Voluminum noch heraus gekommen, und der Zeit dem Editori nicht kund geworden, theils aber, und zwar die mehrern allererst nachhero emanirt sind Zu des Publici Besten itzt colligiret

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Supplement Zu denen respective ann. 1698 und 1700 edirten Volum. Der Cellischen Landes- und Policey-Ordnungen gehörig
Pages:1698
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1716
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