Eines vornehmen Staatsmanns unpartheyisches rechtliches Bedenken ueber die Materie von ungleichen Ehen und Mißheyrathen eines Reichsstandes, besonders eines regierenden Reichsgrafen, oder eines aus einem solchen Hause entsprossenen Herren
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Gießen
Krieger
1787
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