Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts-Lehre, welche in XVI Büchern alle in dem Teutschen Jure publico zufällige ... Materien ... vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung der allgemeinen Reichs- und jedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; ... Theil 1 Des Teutschen Ivris Pvblici Erstes Buch, Von Des Römisch-Teutschen Reichs Staats-Rechten insgemein, deren tüchtigen Gründen, und wohl gefaßten Lehre

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Spener, Jacob Carl (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Flemming, Jakob Heinrich von (BerichterstatterIn), Knoch, Georg Markus (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Franckfurt, Leipzig, Wittenberg Knoche 1723
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Titel Jahr Band
Jacob Carl Speners Teutsches Ius Publicum oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständige Staats-Rechts-Lehre Siebender Theil In sich haltend Des Fünfften Buchs erstes und anderes Capitel, In welchen Von des Römisch-Teutschen Reichs fordersten Gliedern und Grund-Säulen, denen Chur-Fürsten und denen sie betreffenden Reichs-Rechten, ins besondere, von des Chur-Fürstlichen Collegii Hoheiten, Vorzügen, Titulaturen und Curialien; auch von denen Chur-Fürstl. Wahl- Successions- wie auch Vormundschaffts-Rechten gehandelt ... wird 1733 Theil 7
Jacob Carl Speners Teutschen Ivris Pvblici oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts-Lehre Sechster Theil In sich haltend Derselben Vierdten Buchs neundtes und übrige Capitel : In welchen Die Vicariats-Rechte/ wie auch des Römischen Königs/ und der Käyserin, Stand und Befügnisse, fürgestellet, Und mit den bündigsten Beweisen durchgängig besetzet werden: Nebst einem vollständigen Register 1727 Theil 6
Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts-Lehre Fünffter Theil In sich haltend derselben Vierdten Buchs drittes bis zum achten Capitel; In welchen Des Reichs-Haupts Crönung, Majestätisches Amt, Reservat- wie auch Käyserlich- Churfürstliche Rechte, ferner eines Käysers Hof-Cammer und Kriegs-Staat, und die Vacanz der ordentlichen Reichs-Haupt-Regierung, fürgestellet ... wird 1726 Theil 5
Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständige Staats-Rechts Lehre ... Vierdter Theil In sich haltend Das Dritte Buch, und des Vierdten Buches Zwey erste Capitel; In welchen Des Reichs an ihm selber Rechtliche und Politische Ermessungen, Gerechtsame und Befügnisse, vornehmlich alle dessen Actiu- und Passiu-Prætensionen, so dann des Reichs-Haupts Hoheit, Vorzüge und Titulaturen, nebst dessen weitbegriffenen Wahl-Rechten, fürgestellet ... werden 1725 Theil 4
Jacob Carl Speners Teutschen Ivris Pvblici oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständiger Staats-Rechts-Lehre Dritter Theil In sich haltend derselben Andern Buchs Neun übrige Capitel : Jn welchen Besonder der Kern der Reichs-Staats-Historie, bey den gezeigten Ursprüngen, der un- und mittelbaren Glieder des Reichs, der Verbindung sämtlicher Stände des Reichs in den Creyssen, sowohl in der Lehenbarkeit, und allgemeinen Gerichtbarkeit, ferner der Befügnisse der Reichs-Tägigen Mit-Regierung und Reichs-Beschützung, der Landes-Hoheit, der im Reich üblichen Kirchen-Rechte, wie auch der zeitigen Reichs-Form, Gebrechen, Staats-Maximen, anneben aller dahin einschlagenden mannigfaltigen Staats-Rechte, fürgestellet wird: Nebst einem bequemen Register ... 1724 Theil 3
Jacob Carl Speners Teutsches Ivris Pvblici oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständiger Staats-Rechts-Lehre Anderer Theil In sich haltend Derselben Andern Buchs Sechs erste Capitel: Besonders der Kern der Reichs-Staats-Historie, bey den gezeigten Ursprüngen des Reichs an ihm selber, der Käyserlichen Würde und Gerechtsamen, der Vicariate, des Churfürstlichen Collegii, so wohl auch, der Geist- und Weltlichen Reichs-Stände, und aller dahin einschlagenden mannigfaltigen Staats-Rechte fürgestellet wird 1724 Theil 2
Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts-Lehre, welche in XVI Büchern alle in dem Teutschen Jure publico zufällige ... Materien ... vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung der allgemeinen Reichs- und jedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; ... Theil 1 Des Teutschen Ivris Pvblici Erstes Buch, Von Des Römisch-Teutschen Reichs Staats-Rechten insgemein, deren tüchtigen Gründen, und wohl gefaßten Lehre 1723 Theil 1
Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs vollständiger Staats-Rechts-Lehre Erster Theil In sich haltend Des Teutschen Ivris Pvblici Erstes Buch, Von Des Römisch-Teutschen Reichs Staats-Rechten insgemein, deren tüchtigen Gründen, und wohl gefaßten Lehre 1723 Theil 1
Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs vollständiger Staats-Rechts-Lehre Erster Theil In sich haltend Des Teutschen Ivris Pvblici Erstes Buch, Von Des Römisch-Teutschen Reichs Staats-Rechten insgemein, deren tüchtigen Gründen, und wohl gefaßten Lehre 1723 Theil 1
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