Die neue deutsche Devisengesetzgebung einschließlich Stillhalte- und Kreditabkommen aufgrund der im Mai und Juni 1932 erfolgten Neukodifizierung des Devisenrechts, der maßgebenden Runderlasse des Reichswirtschafts-Ministeriums sowie sonstiger Rechtsbestimmungen systematisch für die Praxis nach dem Stande vom 1. Aug. 1932 erläutert
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Berlin
Verl. f. Börsen- und Finanzliteratur
1932-
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