Der Käyserlichen freyen Reichs-Stadt Lübeck Statuta, Oder: Das, so wol in denen Städten Holsteins, als in der Reichs-Stadt Lübeck gebräuchliche Stadt-Recht Sammt Angehängter Hansee-Städtischer Schiffs-Ordnung und See-Recht, So dann Mit beygefügten Königl Constitutionibus, Als nemlich: Von Schuld- und Pfand-Protocollen, Von Brüch-Geldern, Und quo ordine dieselbe bey d. Concursibus sollen collociret werden; Wie auch Gemeiner Bescheid vom Zeugen-Verhör ; Mit Dero zu Dennem. Norweg. K. Königl. Majestät Allergnädigstem Consens vermehret und verbessert.
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Sprache: | ger |
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Glückstadt
Schwendimann
ca. 1705
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