Das Absehen von nachträglicher Gesamtstrafenbildung (§ 460 StPO) beim Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Geldstrafe gem. § 53 Abs. 2 S. 2 StGB

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bundesrechtsanwaltskammer. Strafrechtsausschuss Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer
1. Verfasser: Manthey, Peter (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2006
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