Das Absehen von nachträglicher Gesamtstrafenbildung (§ 460 StPO) beim Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Geldstrafe gem. § 53 Abs. 2 S. 2 StGB
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Veröffentlicht in: | Bundesrechtsanwaltskammer. Strafrechtsausschuss Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2006
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