Sind dem Geschädigten auch zufällige Verletzungsursachen anspruchsmindernd "zuzurechnen"? Bemerkungen zur Reichweite des § 254 BGB und zur gestörten Gesamtschuld

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ein Leben mit der Versicherungswissenschaft
1. Verfasser: Lorenz, Egon (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2005
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