§ 1629a BGB oder: über den Umgang mit einer rechtstechnisch misslungenen Vorschrift von der gegenständlichen zur summenmäßigen Haftungsbegrenzung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zivilrecht im Sozialstaat
1. Verfasser: Schmidt, Karsten (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2005
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