Nachdem zwischen dem Hochfürstlichen Hochstift Augsburg und Einem HochEdlen und Hochweisen Rath das Verständniß getroffen worden, daß die unter dem Hochstift Augsburgischen Gepräg ausgegangene kupferne Schiedmünzen ... [Decretum in Senatu, den 8ten November 1774]

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Augsburg (BerichterstatterIn), Hochstift Augsburg (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Erscheinungsort nicht ermittelbar 1774
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