Newe Constitution und Ordnung, Welcher massen und Gestalt im Hertzogthumb Würtemberg die Wildbrettschützen fürohin nach eines jeden Verwircken und Verbrechen gestrafft werden sollen

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deß Hertzogthumbs Würtemberg allerhand Ordnungen, als: Hoff-Gerichts-Ordnung, Vorst- und Wilderer-Ordnung, Baw-Ordnung, Zehend-Ordnung, Herbst-Ordnung, Vmbgelds-Ordnung, Zoller-Ordnung, Miller-Ordnung, Becken-Ordnung, Metzger-Ordnung
Weitere Verfasser: Ludwig (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stuttgarten 1651
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Titel Jahr Verfasser
Metzger-Ordnung : So Anno 1651 auffgerichtet 1654
Deß Hertzogthumbs Würtemberg revidierte Bawordnung 1654
Deß Hertzogthumbs Würtemberg hievor außgangene, vnd jetzo wiederumb von newem revidirte Hoffgerichts-Ordnung : wie es künfftiglich in denen Händeln, so daran erwachsen, gehalten werden solle 1654
Newe Constitution und Ordnung, Welcher massen und Gestalt im Hertzogthumb Würtemberg die Wildbrettschützen fürohin nach eines jeden Verwircken und Verbrechen gestrafft werden sollen 1651
Vmgelts-Ordnung : Welcher massen es hinfüro mit Einlegung vnd beschreibung, auch Abrechnung vnd Vervmbgeltung der Wein ... gehalten werden solle 1651
Deß Hertzogthumb Würtemberg ernewerte Müller-Ordnung 1651
Newe reformirte Herbstordnung : Welcher Gestalt es hinfüro mit Einziehung deß Weinzehenden, auch anderer Weingefäll, im Hertzogthumb Würtemberg solle gehalten werden 1651
Deß Hertzogthumb Würtemberg ernewerte Vorst-Ordnung 1651
Deß Hertzogthumbs Würtemberg newe Becken-, Brodtbeschawer- und Kornmesser-Ordnungen 1651
Ordnung vnd Instruction, Wie sich die Zoller vnnd Gegenschreiber, anch Schultheissen vnd andere zu Zoll verordnete Personen im Hertzogthumb Würtemberg, mit Erfordern ... deß Zolls, verhalten, vnd nach der Zolltafel richten ... sollen 1651
Ordnung und Instruction, Welcher Massen sich hinfüro alle verrechnete Amptleuth im Hertzogthumb Würtemberg, mit Verleihung und Einsamlung der Zehend, vn aller anderen theilbarn Früchten halten vnd ein bessere Ordnung anstellen sollen, &c. 1650
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