Die Gründung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch die Kirchen

Das Grundgesetz gewährt den Religionsgesellschaften die Möglichkeit sich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts als Vereine zu organisieren und macht ihnen darüber hinaus den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zugänglich. Der Autor geht der Frage nach, welche Organi...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist
1. Verfasser: Rüfner, Wolfgang (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1999
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Grundgesetz gewährt den Religionsgesellschaften die Möglichkeit sich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts als Vereine zu organisieren und macht ihnen darüber hinaus den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zugänglich. Der Autor geht der Frage nach, welche Organisationseinheiten der Kirchen Anspruch auf den Status einer Person des öffentlichen Rechtes haben und welches die rechtlichen Grundlagen sind. Er untersucht die Verleihung des Körperschaftsstatus und die Differenzierung zwischen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beschreibung:In: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen : 33 : 1999. - S. 431-447
ISBN:3428098145