Die Gründung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch die Kirchen
Das Grundgesetz gewährt den Religionsgesellschaften die Möglichkeit sich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts als Vereine zu organisieren und macht ihnen darüber hinaus den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zugänglich. Der Autor geht der Frage nach, welche Organi...
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Veröffentlicht in: | Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
1999
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