Religionsunterricht in Brandenburg Art. 141 GG als Ausnahme von der Regel des Art. 7 Abs. 3 GG
Der Autor untersucht die Zulässigkeit des Versuches des Landes Brandenburg, der in Art. 7 Abs. 3 GG festgelegten Pflicht der Länder zu entgehen, Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen als ordentliches Lehrfach zu gewährleisten
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Veröffentlicht in: | Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
1999
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